Nachgefragt (2/10): Die Grünen

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© Die Grünen

Anlässlich der kommenden Nationalratswahl haben wir uns Fragen zu religionspolitischen Themen überlegt und diese allen in jedem Bundesland antretenden Parteien gesendet. In diesem Artikel stellen wir euch die Antworten der Grünen vor.

Wie stehen Sie zu einem verpflichtenden Ethikunterricht für alle? Sind Sie der Meinung, dieser kann der Förderung der Gemeinschaft und Integration zuträglich sein? Wenn ja, woran scheitert seine Einführung? Welche Qualifikation sollen die Lehrkräfte in einem Ethikunterricht vorweisen, besonders da bei einem Ethikunterricht über Religionen der Welt vorurteilsfrei, objektiv und rational gesprochen werden soll?

Wir leben in einer multi- und nichtreligiösen Gesellschaft. Schule hat – auch – die Aufgabe, jungen Menschen „gemeinsame Werte“ und Werthaltungen zu vermitteln. Eine fundierte Beschäftigung mit den Grundlagen unserer Kultur und Gesellschaft, speziell auch mit den verschiedenen Religionen, ist deshalb unerlässlich. Wir Grüne treten daher für einen staatlich organisierten und verpflichtenden Ethik- und Religionenunterricht ein. Ethik soll dabei ein Lehrfach sein, wie jedes andere. Die Lehrer_innen benötigen also ein Lehramtstudium. Der jetzige konfessionelle Religionsunterricht soll dabei auf freiwilliger Basis erhalten bleiben.

Der konfessionelle Religionsunterricht an Schulen bietet Schülerinnen und Schülern der unterschiedlichen Konfessionen die Möglichkeit der vertieften Auseinandersetzung mit dem Glauben. Das Angebot an den öffentlichen Schulen vermindert Tendenzen der Segregation innerhalb der Konfessionen und erlaubt eine gewisse Kontrolle über die vermittelten Inhalte, um extremistische Glaubensauslegungen zu verhindern. Daher möchten wir dieses Angebot auch in Zukunft erhalten, allerdings durch den oben genannten verpflichtenden gemeinsamen Ethik- und Religionenunterricht ergänzen.

Befürworten Sie ein Verbot der rituellen Beschneidung von Buben, da die körperliche Unversehrtheit von wehrlosen Kindern an erster Stelle steht oder gewichten Sie die Freiheit der Religionsausübung höher?

Das Verbot ritueller Beschneidungen betrifft unter anderem den Artikel 14 des Staatsgrundgesetzes. Um hier eine Gesetzesänderung zu erreichen, muss also auch dieser geändert werden. Dazu braucht es jedenfalls eine breite gesellschaftliche Debatte und großen politischen Konsens über die Parteigrenzen hinweg.

Welchen Stellenwert hat der Säkularismus bei Ihnen? Wie schätzen Sie den Grad der Säkularität in Österreich ein, vor dem Hintergrund, dass wir an das austrofaschistische Konkordat gebunden sind?

Religion ist Privatsache. Die Grünen bestehen auf eine klare Trennung von Staat und Religion. Wir halten einen Ethik- und Religionenunterricht in der Schule für einen wesentlichen Punkt. Darüber hinaus hat sich der Staat jeder religiösen Bezugnahme zu enthalten. Gleichzeitig hat er aber auch sicherzustellen, dass private Religionsausübung im Rahmen des Gesetzes nicht zu Diskriminierung führt. Dasselbe gilt auch für Menschen, die sich bewusst gegen Religion entscheiden. Auch hier ist gegen jede Diskriminierung vorzugehen.

Das Konkordat ist keine Errungenschaft der Geschichte, sondern weit eher ein erstaunliches Relikt früherer Zeiten. Trotzdem ist nicht zu übersehen, dass es durch die sich verändernde Gesellschaft auch Mindestnormen für den Umgang mit anderen religiösen und nichtreligiösen Gemeinschaften setzt. Klar ist aber, dass das Konkordat in wesentlichen Punkten völlig überholt ist und zum Teil im Widerspruch zu den Notwendigkeiten der Gegenwart steht. Es ist jedenfalls in zahlreichen Punkten – etwa hinsichtlich der Bildung – neu zu verhandeln.

Immer mehr entwickelte Demokratien schaffen ihre Blasphemiegesetze ab oder haben nie welche eingeführt.
Österreich widersetzt sich bisher dem internationalen Trend und hält am §188 StGB fest.

Der §188 StGB stellt inländische Kirchen und Glaubenslehren unter besonderen Kritik-Schutz. Dies schränkt nicht nur die Meinungsfreiheit ein, sondern stellt auch eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Weltanschauungen dar.

Halten Sie den §188 StGB noch für zeitgemäß oder befürworten Sie eine Änderung der Rechtslage?

Der § 188 StGB kann abgeschafft werden, weil sein Schutzzweck durch andere bestehende Normen hinreichend erreicht wird. Der strafrechtliche Schutz sollte unabhängig vom Diskriminierungsgrund (Religion, Weltanschauung, ethnische Herkuft, Alter, sexuelle Orientierung, etc…) gleichmäßig ausgestaltet sein.

Nach dem Prinzip der Säkularität hat der österreichische Staat ausschließlich weltlich-irdische Aufgaben und Ziele.

(https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/kirchenein___austritt_und_religionen/Seite.820011.html )

Um Österreich auf eine höhere säkulare Stufe zu heben, muss in seinen Institutionen auch religiöse Neutralität herrschen. Sollte man daher, um diese Stufe zu erreichen, religiöse Symbole aus öffentlichen Einrichtungen (Schulen, Gericht etc.) entfernen?

Die Grünen bestehen auf eine klare Trennung von Staat und Religion. Konsequenterweise treten wir daher gegen Gottesbezüge in Rechtsmaterien ein. Im konfessionellen Religionsunterricht können die Symbole angebracht werden, nicht jedoch im laufenden Unterricht. Da der Staat religiös neutral zu sein hat, haben religiöse Symbole etwa auch in Gerichtssälen nichts verloren.

Sehen sie den politischen Islam als eine Gefahr für den österreichischen Rechtsstaat und das friedliche Zusammenleben der Bevölkerung? Wenn ja, welche Maßnahmen würden Sie ergreifen?

Alles, was die Menschenrechte und Gleichberechtigung der Geschlechter in Frage stellt, ist eine Gefahr. Dazu zählen einige islamistische Zugänge, aber auch andere extremistische Ideologien. Neben anderen Maßnahmen sind jedenfalls eine öffentliche Debatte und eine Stärkung von Personen, die von Islamismus betroffen sind, notwendig.

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