Nachgefragt (1/10): Wir stellen den wahlwerbenden Parteien unsere Fragen.

Facebook
Twitter
LinkedIn
Telegram
WhatsApp
0
(0)

Anlässlich der kommenden Nationalratswahl haben wir uns Fragen zu religionspolitischen Themen überlegt und diese allen in jedem Bundesland antretenden Parteien gesendet. In diesem Artikel stellen wir unsere Fragen vor und gehen näher darauf ein, wieso wir diese Fragen für wichtig erachten.

Die Fragen werden in den nächsten Wochen, je nachdem wann wir die Antworten bekommen, hier auf unserer Website veröffentlicht. Zum Abschluss werden wir noch ein kleines Fazit machen. Lange Rede, kurzer Sinn: Hier ist die erste Frage:

Wie stehen Sie zu einem verpflichtenden Ethikunterricht für alle? Sind Sie der Meinung, dieser kann der Förderung der Gemeinschaft und Integration zuträglich sein? Wenn ja, woran scheitert seine Einführung? Welche Qualifikation sollen die Lehrkräfte in einem Ethikunterricht vorweisen, besonders da bei einem Ethikunterricht über Religionen der Welt vorurteilsfrei, objektiv und rational gesprochen werden soll?

Zwar favorisieren durchaus ein paar Parteien den Ethikunterricht, jedoch sind die Vorstellungen über die Umsetzung völlig unterschiedlich. Aus unserer Sicht sollte der Ethikunterricht den Religionsunterricht ersetzen bzw. sollte es den Religionsunterricht als Kompromiss maximal als zusätzliches Freifach geben, zu dem man sich anmelden muss. Warum wir den Ethikunterricht besser finden als den Religionsunterricht, ist schnell erklärt. Der Ethikunterricht bindet alle Konfessionen ein. Es wird miteinander gesprochen und nicht übereinander. Über Religionen soll rational, aber niemals indoktrinierend gesprochen werden. Auch sollen westliche Werte wie z. B. Meinungsfreiheit, Indivitualität, etc. – welche keinesfalls christliche Werte sind – übermittelt, werden.

Befürworten Sie ein Verbot der rituellen Beschneidung von Buben, da die körperliche Unversehrtheit von wehrlosen Kindern an erster Stelle steht oder gewichten Sie die Freiheit der Religionsausübung höher?

Viele Parteien scheuen sich davor, dieses Thema aufzugreifen. Zu groß ist die Angst, es sich mit einer Religionsgemeinschaft zu verscherzen.

Dabei sollte rituelle Beschneidung dringend verboten werden, was z. B mit einem Schutzalter erreicht werden kann. Für uns ist die körperliche und psychische Unversehrtheit von Kindern eines der höchsten Güter. Die Genitalverstümmelung bei Mädchen gehört nicht zu dieser Frage, da sie unter den Gesetzestext §90 StGB fällt und damit bereits verboten ist.

Welchen Stellenwert hat der Säkularismus bei Ihnen? Wie schätzen Sie den Grad der Säkularität in Österreich ein, vor dem Hintergrund, dass wir an das austrofaschistische Konkordat gebunden sind?

Das Konkordat aus austrofaschistischer Zeit ist eines der Dinge, welche die katholische Kirche vehement verteidigt. Es ist ein Vertrag, welches der Kirche sehr viele Rechte gewährt, so zum Beispiel ist es der Religionsunterricht, dessen Lehrplan die Kirche selbst gestalten kann. Wir haben hier einen kleinen Auszug an Privilegien:

– Pflichtbeiträge an anerkannte Religionsgesellschaften sind im Ausmaß von bis zu 400 Euro jährlich steuerlich absetzbar. Das entspricht in Summe einem Steuerentgang von ca. 120 Millionen Euro pro Jahr. — Quelle: § 18 (1) 5 Einkommensteuergesetz 1988

– Staatlich finanzierter Religionsunterricht — Quelle: § 3 Religionsunterrichtsgesetz

– Automatischer Anspruch auf Subventionierung konfessioneller Privatschulen — Quelle: § 17 Privatschulgesetz

Wir sind der Meinung, in einem säkularen Staat sind solche zugesicherten Rechte untragbar.

Immer mehr entwickelte Demokratien schaffen ihre Blasphemiegesetze ab oder haben nie welche eingeführt.
Österreich widersetzt sich bisher dem internationalen Trend und hält am §188 StGB fest.

Der §188 StGB stellt inländische Kirchen und Glaubenslehren unter besonderen Kritik-Schutz. Dies schränkt nicht nur die Meinungsfreiheit ein, sondern stellt auch eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Weltanschauungen dar.

Halten Sie den §188 StGB noch für zeitgemäß oder befürworten Sie eine Änderung der Rechtslage?

Ja richtig gelesen! Österreich hat ein Blasphemiegesetz! (Blasphemie=Gotteslästerung) Bei unseren Kundgebungen und Stammtischen haben wir damit schon einige Überaschen können. Es muss also Bewusstsein geschaffen werden, das es einen solchen Paragraphen gibt. Anhänger von Religionen die einen Allmächtigen, Allgüten und Allwissenden Gott lehren, sollten da drüber stehen können beziehungsweise sogar müssen!

Nach dem Prinzip der Säkularität hat der österreichische Staat ausschließlich weltlich-irdische Aufgaben und Ziele.

(https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/kirchenein___austritt_und_religionen/Seite.820011.html )

Um Österreich auf eine höhere säkulare Stufe zu heben, muss in seinen Institutionen auch religiöse Neutralität herrschen. Sollte man daher, um diese Stufe zu erreichen, religiöse Symbole aus öffentlichen Einrichtungen (Schulen, Gericht etc.) entfernen?

Die Kreuzdebatte ist allgegenwärtig, so auch bei uns, da wir der Meinung sind: Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen!

Da sich der Staat Österreich selbst als säkular und nur an weltlich-irdischen Aufgaben gebunden sieht, sollten Folterinstrumente die einen religiösen Zweck dienen keinen Platz in seinen Einrichtungen haben. Die Ausrede „Bei mir war das Kreuz auch schon da, deshalb soll es auch weiterhin dort bleiben“ lassen wir nicht gelten. Der Fortschritt fordert neue Ideen und Maßnahmen. Ein einschüchterndes Symbol sollte unter anderem an Orten des Rechts sowie der Bildung keinen Platz finden.

Des Weiteren gefährdet die Zur-Schau-Stellung religiöser Symbole das neutrale Erscheinungsbild z. B. eines Gerichts oder Richters, der ja unparteiisch aufgrund des Gesetzes und nicht der Religionszugehörigkeit urteilen soll.

Sehen sie den politischen Islam als eine Gefahr für den österreichischen Rechtsstaat und das friedliche Zusammenleben der Bevölkerung? Wenn ja, welche Maßnahmen würden Sie ergreifen?

Wir fragen bewusst nur nach dem politischen Islam, da von ihm die meiste Gefahr ausgeht. Der politische Islam orientiert sich in verschiedenen Abstufungen an dem islamischen Recht (= Scharia) und versucht, diesem größeren Geltungsbereich zu verschaffen. Oft wird zunächst auch nur versucht, zu missionieren und Einfluss auf die Bildungspolitik auszuüben. Säkularismus wird abgelehnt, da er im Widerspruch zur Scharia steht.

Die Scharia ist aber ein Rechtssystem, das gegen sehr viele Menschenrechte verstößt. Allein die Freiheit des Denkens wird bereits bestraft, wenn man so manch einen Gedanken in Worte verfasst. Ebenso ist die Ungleichbehandlung der Frau ein Problem. Für jeden österreichischen Bürger bzw. Bürgerin sollen aber die österreichischen Gesetze gleichermaßen gelten und es darf keine Ausnahmen aufgrund von Religionszugehörigkeit geben, was unseren Rechtsstaat schleichend aushöhlen kann.

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Es tut uns leid, dass der Beitrag für dich nicht hilfreich war!

Lasse uns diesen Beitrag verbessern!

Wie können wir diesen Beitrag verbessern?

Facebook
Twitter
LinkedIn
Telegram
WhatsApp
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
1 Kommentar
Älteste
Neueste Meist abgestimmt
Inline Feedbacks
View all comments

Your point of view caught my eye and was very interesting. Thanks. I have a question for you.

1
0
Wir würden gerne deine Gedanken dazu erfahren. Bitte schreib uns ein Kommentar.x

Jetzt Abonnieren!

Neue Artikel sofort als E-Mail erhalten!*

*Du musst deinen Eintrag bestätigen um den Newsletter zu bekommen. Schau auch im Spam Ordner nach.