Verein für ein säkulares Österreich

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Wir sind Atheisten Österreich

Vorstand

Dustin

Dustin Krinzer

Obmann

dustin.krinzer@avoesterreich.at

Motto:
Wenn Gott nicht gewollt hätte, dass es Atheisten gibt, würde er existieren.

Andreas Gradert

Andreas Gradert

Kassier/Beratung

andreas.gradert@avoesterreich.at

Robert Thomann

Robert Thomann

Schriftführer/Landesgruppe Steiermark

robert.thomann@avoesterreich.at

Team

Christian - Infostand Mariahilferstraße

Christian

Landesgruppe Wien

wien@avoesterreich.at

Motto:
Wer leichter glaubt, wird schwerer klug.

Höllriegl Thomas 1

Thomas

Beratung/
Mitgliederbetreuung

beratung@avoesterreich.at mitgliedsinfo@avoesterreich.at

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Jo

Lektorat/ Landesgruppe Tirol

tirol@avoesterreich.at

Balázs 2018 01

Balázs

Autor/Atheisten Wiki

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Michael

Landesgruppe Salzburg/Kassaprüfer

sbg@avoesterreich.at

Avatar

Joachim

Aktionist

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Astrid

Kassaprüferin

Die Landesgruppen

Die Landesgruppen haben jeweils einen Hauptverantwortlichen. Diese sind die ersten Ansprechpartner in den Bundesländern. Sie organisieren etwa einmal im Monat in der jeweiligen Landeshauptstadt einen Stammtisch sowie in unregelmäßigen Abständen die Infostände und andere Veranstaltungen. Die Termine werden über unsere Veranstaltungsseite und Social Media bekannt gegeben.

Willkommen ist jede*r, der*die kommen möchte. Zweck der Stammtische sind Geselligkeit, Kennenlernen sowie natürlich Diskussionen und Gespräche über Gott, die Welt, alles und nichts.

Beratung

Die Beratung wurde ins Leben gerufen, nachdem bei Stammtischen fragen zum Outing, Argumentationshilfen, etc. aufgekommen sind. Das Angebot richtig sich an jene, die keinen Stammtisch besuchen können.

Unsere Berater haben Erfahrung mit verschiedenen Themen und besitzen teilweise auch eine psychologische Ausbildung.

Die Beratung erfolgt völlig kostenfrei.

YouTube - Kanal

Mit unserem Youtube-Kanal möchten wir nicht nur unsere Bandbreite, sondern auch unser Angebot an verschieden Formaten für den Zugang an Informationen erhöhen. Dazu zählen Berichte zu aktuellen Themen, Interviews mit Menschen aus gemeinnützigen Organisationen sowie aus Politik und verschiedensten Religionsgemeinschaften, Aufklärungsberichte über verschiedenste Theorien und Themen und Berichte aus dem echten Leben.

Die Aufgaben sind hier wie folgt verteilt: Researcher suchen die Fakten und Quellen für unsere Videos. Skripter bringen diese Flut an Informationen in prägnanten Texten unter. Moderatoren und Moderatorinnen tragen diese Texte vor der Kamera vor. Das technische Team sorgt für die Beleuchtung, die Tonaufnahme sowie für die Kameraführung

Sobald das Tape „im Kasten“ ist, kommt die Aufgabe des Schnittes, der die Videos in ein pfeffriges Format bringt und so den Fein- und Endschliff daran vornimmt.

Wer koordiniert dies alles? Einfache Frage, einfache Antwort. Unser Medienleiter koordiniert das Medienteam, prüft die Skripten und gibt das grüne Licht für die Veröffentlichung des fertiges Videomaterials.

Hinter unserem Youtube-Kanal steht somit nicht nur viel Arbeit, die Spaß macht, sondern auch ein großartiges Team, das sich über jeden freut, der ihre Videos ansieht, genießt und wertvolle Informationen aus dem Videomaterial gewinnen kann.

Vereinsgeschichte und Zukunftsaussichten

Vorgeplänkel

Den Anstoß zu einer zunächst bezirksweiten Initiative in Voitsberg (Steiermark) lieferten für den späteren Obmann des Vereins hauptsächlich zwei Faktoren: einerseits einige Medienberichte über Missbrauchsfälle und Finanzskandale der katholischen Kirche, die das Fass für ihn schließlich zum Überlaufen brachten, und eine weitgehend inaktive österreichische Atheistenszene. Diese sollte sich nach und nach auf andere Bezirke ausweiten.

Nach späteren Ratschlägen wurde die Initiative auf das gesamte Bundesgebiet ausgeweitet. In dieser Zeit wurden österreichweit viele Mitstreiter gewonnen.

Nach über einem Jahr rein auf Social Media beschränkt, folgte die Vereinsgründung.

Die Gründung

Das es der 21. Dezember ist, ist auch nur unseren Nachdruck zu verdanken. Die Dame von der Bezirkshauptmannschaft wollte die Eintragung in das Vereinsregister, nach 3 Wochen Bearbeitungszeit in das nächste Jahr verschieben. Das wollten wir jedoch nicht, unter anderem auch, da die Wintersonnenwende ein bedeutender Tag ist. Zudem sind die Feiertage der ideale Zeitpunkt alles notwendige (E-Mail-Konten, Bankkonto, etc.) einzurichten, um im neuen Jahr sofort starten zu können. Mit einem Deal wurde die Eintragung am 21. Dezember 2018 beschlossen.

Ziele

Was wir erreichen wollen
Wir möchten Religion gänzlich in den privaten Bereich verschieben und setzen uns somit für eine Trennung von Staat und Kirche ein. Alle staatlichen Subventionen an Religionsgemeinschaften sollen auf das Niveau einer normalen Vereinsförderung angepasst werden.

Kinder und Jugendliche sollen bis zu einem gewissen Schutzalter vor schädlichen religiösen Praktiken (Stichwort Beschneidung) bewahrt werden.

Wir möchten als Organisation Menschen ohne religiöses Bekenntnis vertreten, die sich säkularen, sozialen und demokratischen Grundsätzen verpflichtet fühlen. Damit möchten wir mediale Aufmerksamkeit schaffen, eine größere Reichweite erlangen sowie Hilfestellung und Veranstaltungen anbieten.

Wir möchten Menschen, die einer Religionsgemeinschaft angehören und aus dieser austreten wollen, beim Austritt behilflich sein.

Insbesondere wollen wir jenen Menschen helfen, die in Sekten leben, in denen starker Druck auf ihre Mitglieder ausgeübt wird, und die austreten möchten. Wir möchten ihnen bei der Suche nach Unterkunft helfen, Gesprächspartner sein sowie mentalen Halt in dieser Zeit des Umbruchs bieten.

Zur Umsetzung unserer Ziele dienen uns Blogs, YouTube, Social Media im Allgemeinen, Infostände, Pressearbeit, Stammtische und weitere Veranstaltungen.

Was wir geschafft haben.

Was wir in Österreich erreichen wollen
Wir haben eine gute social media Reichweite aufgebaut.

Für unseren YouTube Kanal produzieren wir Videos, welche aktuelle und generelle Thematiken behandeln sowie Erfahrungsberichte und Interviews präsentieren.

Wir haben Berater die verschiedenste Fragen beantworten und erklären können.

In 4 Bundesländern sind wir vertreten und veranstalten dort Stammtische und Infostände.

Statuten

Der Verein führt den Namen Atheisten Österreich und hat seinen Sitz in 8152 Stallhofen in der Steiermark. Er verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der Bundesabgabenordnung.

Das Wirken des Vereins erstreckt sich auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Errichtung von Zweigvereinen ist beabsichtigt. Die Beteiligungen an Firmen in Österreich sind im Zuge der Statuten zulässig. Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, bezweckt:

* Menschen ohne religiöses Bekenntnis, die sich säkularen, sozialen und demokratischen Grundsätzen verpichtet fühlen, organisatorisch zu erfassen und zu vertreten;

* An der Formulierung eines wissenschaftlich-aufklärerischen Weltbildes im Geiste der Toleranz und des Humanismus mitzuwirken, ebenso an der Förderung und Verbreitung einer nichtreligiösen, rational begründeten Weltsicht, die sich auf ein Denken frei von Vorurteilen, Dogmen und Tabus stützt;

* Für die Trennung von Staat und Kirche im Sinne der religiösen Neutralität und der demokratischen Grundverfassung des Staates einzutreten und alle Bestrebungen von Religionen, Kirchen und Sekten, Macht über die Menschen auszuüben zu verhindern. Ferner für die Abschaffung des Religionsunterrichtes in Schulen und Kindergärten einzutreten;

* Menschen, die einer Religionsgemeinschaft angehören und aus dieser austreten wollen, bei dem Austritt behilflich zu sein sowie religiös, politisch oder rassisch Verfolgten Hilfestellung in rechtlichen Angelegenheiten zu geben.

* Insbesondere wollen wir Menschen helfen, die aus Sekten, die besonders viel Druck auf ihre Mitglieder ausüben auszutreten. Dazu wollen wir ihnen Unterkunft sowie Ansprechpersonen und Mentalen halt anbieten.

* Über Mythen, Illusionen und Irrationalismen aufzuklären.

Der Vereinszweck soll durch die in Paragraph 3 und 4 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.

Der Verwirklichung des Vereinszwecks dienen folgende Mittel:

a) Aufklärung im Sinne des Säkularismus/Laizismus/Humanismus

b) Gesellige Clubabende, Vorträge, wissenschaftliche Veröffentlichungen

c) Öffentlichkeitsarbeit; Publikationen durch vereinseigene Medien

d) Förderung internationaler Gesinnung, insbesondere der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens

e) Förderung der humanistischen Weltanschauung und Hilfe beim Religionsaustritt

f) Hilfestellung für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte durch Hilfe bei Ämtern und Behörden im Lichte einer zulässigen Hilfestellung gemäß § 8 Abs. 3 RAO

Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:

a) Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge.

b) Spenden, Subventionen, Sammlungen, Vermächtnisse und sonstige Zuwendungen (Sponsoreneinnahmen).

c) Erträgnisse aus Veranstaltungen und vereinseigenen Unternehmungen.

d) Betrieb von gastronomischen Einrichtungen.

e) Handel und Verkauf von Fanartikeln samt Ticketeinnahmen, Werbeeinnahmen) Fördererbeiträge, Buchverkäufe, Vereinsfesten

Die Mittel des Vereines dürfen nur für die in den Statuten angeführten Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereines dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder, oder als organschaftliche Vertreter, keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereines erhalten, die über eine angemessene Abgeltung einer Aufwandsentschädigung samt angemessener Entgeltzahlung darüber hinaus gehen. Zahlungen zur Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebes sind zulässig (für Angestellte, Betrieb von sozialen Netzwerken usw.). Sämtliche Ausgaben hinsichtlich Lohnzahlungen samt Aufwandsentschädigungen sind kostensparend und im Sinne der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Vereins zulässig. Als angemessene Entgeltzahlung sowie Aufwandsentschädigungen ist ein ortsübliches Entgelt im Sinne des § 1152 ABGB zu ermitteln bzw. soll sich der Verein an die Kollektivverträge der jeweiligen Sparte orientieren (bei besonderer Qualifikation ist eine Überzahlung zulässig). Es darf keine Person durch den Verein zweckfremde Verwaltungsauslagen erhalten oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Die Mitglieder des Vereines gliedern sich in ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder. Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen oder durch einen erhöhten Mitgliedsbeitrag fördern. Sie haben das aktive und passive Wahlrecht das ihnen nach 1jähriger durchgehender Mitgliedschaft erwächst. Außerordentliche Mitglieder sind solche, die die Vereinstätigkeit vor allem durch die Zahlung einer finanziellen Vergütung oder durch besondere Hilfestellungen fördern. Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich besondere Verdienste um den Verein erworben haben.

Mitglieder des Vereines können alle natürlichen, sowie juristische Personen samt Personengesellschaften werden, die sich zu einem freien, unabhängigen, säkularen und demokratischen Staat Österreich bekennen. Das Mindestalter von natürlichen Personen wird mit 14 Jahren bestimmt.

Über die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung.

Vor Entstehung des Vereines erfolgt die vorläufige Aufnahme von Mitgliedern durch den (die) Gründer. Diese Mitgliedschaft wird erst mit Entstehung des Vereines wirksam.

Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, bei juristischen Personen (sowie auch bei Personengesellschaften) durch Verlust der Rechtspersönlichkeit, durch freiwilligen Austritt oder durch Ausschluss.

Der freiwillige Austritt kann nur mit Ende eines Kalenderjahres erfolgen. Die Abmeldung muss bis 1. November des Jahres, in welchem der Austritt erfolgen soll, schriftlich beim Verein, wobei die Zusendung an die im Vereinsregister ausgewiesene Vereinsadresse erforderlich ist, eintreffen. Erfolgt die Anzeige verspätet oder langt das Austrittsschreiben auch nicht beim Verein – sondern bei einem Dritten ein – so ist der Austritt erst zum nächsten Austrittstermin im darauffolgenden Jahr wirksam. Die Mitgliedsbeitragspflicht erlischt erst mit Wirksamkeit des Austritts.

Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist länger als drei Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeträge im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt.

Der Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein kann vom Vorstand auch wegen grober Verletzung anderer Mitgliedspflichten (zB. unleidlichen Verhaltens gegenüber Mitgliedern, Verwirklichung strafrechtlich relevanter Tatbestände, die die die Rechtssphäre des Vereins berühren, Herabwürdigungen, Weitergabe vertraulicher Informationen usw.) und wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden.

Der vom Ausschluss Betroffene wird schriftlich in Kenntnis gesetzt und es steht ihm das Recht zu, binnen 14 Tagen nach Erhalt der Verständigung schriftlich die Berufung an das vereinseigene Schiedsgericht anzumelden (für die Wahrung der 14-tägigen Frist ist der Poststempel relevant). Nach Verstreichen dieser Frist oder Entscheidung in Sinne des Ausschlussbeschlusses tritt die Entscheidung in Kraft. Die Berufung hat aufschiebende Wirkung.

Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereines teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereines zu beanspruchen. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht steht nur den ordentlichen Mitgliedern sowie den Ehrenmitgliedern zu, welche das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereines nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereines Abbruch erleiden könnte. Die Mitglieder haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.

Organe des Vereines sind die Generalversammlung, der Vorstand, die Rechnungsprüfer und das Beratergremium (Beiräte).

Die ordentliche Generalversammlung findet alle 4 Jahre jeweils im ersten Halbjahr statt.

Eine außerordentliche Generalversammlung hat auf Beschluss des Vorstandes, der ordentlichen Generalversammlung oder auf begründeten schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder oder auf Verlangen der Rechnungsprüfer binnen vier Wochen stattzufinden.

Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder, stimmberechtigt hingegen nur jene ordentlichen Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und denen nicht wegen Vernachlässigung der Vereinspflichten von der Generalversammlung das Stimmrecht entzogen wurde, sowie die Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Juristische Personen werden durch einen Bevollmächtigten vertreten. Die Übertragung des Stimmrechtes auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig.

Die Einberufung der Generalversammlung erfolgt durch den Vorstand unter Angabe der Tagesordnung. Die Einberufung hat spätestens drei Wochen vor dem Termin der Generalversammlung zu erfolgen. Anträge zur Generalversammlung sind mindestens zwei Wochen vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich einzureichen.

Die Generalversammlung ist bei Anwesenheit der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder bzw. ihrer Vertreter beschlussfähig. Ist die Generalversammlung nicht beschlussfähig, so ist sie nach Ablauf von 30 Minuten abzuhalten, wobei die Beschlussfähigkeit ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder gegeben ist. Gültige Beschlüsse – ausgenommen solche über einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung – können nur zur Tagesordnung gefasst werden.

Die Wahlen und die Beschlussfassungen in der Generalversammlung erfolgen mit einfacher Stimmenmehrheit. Beschlüsse, mit denen die Statuten geändert oder der Verein aufgelöst werden soll, bedürfen einer qualifizierten Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen.

Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der Obmann, bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter. Wenn auch dieser verhindert ist, so führt das dem am längsten dem Verein zugehörigen Vorstandsmitglied den Vorsitz.

Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten: a) Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses. b) Beschlussfassung über den Voranschlag. c) Bestellung und Enthebung der Mitglieder des Vorstandes und der Rechnungsprüfer. d) Festsetzung der Höhe der Beitrittsgebühren und der Mitgliedsbeiträge. e) Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft. f) Entlastung des Vorstandes. g) Beschlussfassung über Änderung der Statuten und die freiwillige Auflösung des Vereines.
Das Beratergremium sollte aus mindestens drei Mitgliedern bestehen. Es wird vom Vorstand berufen und hat ausschließlich beratende Funktion. Gremiumsmitglieder können jederzeit vom Vorstand abberufen werden. Für den Beirat sollte ein breites Spektrum renommierter Wissenschaftler, Philosophen, Künstler, Journalisten, Politiker, Juristen sowie säkularer Aktivisten gewonnen werden.

Der Vorstand besteht aus:

Der Vorstand besteht aus:
a) dem Obmann
b) dem Kassier
c) dem Schriftführer


Der Vorstand wird vom Obmann, in dessen Verhinderung vom Kassier oder Schriftführer einberufen.

Die Funktionsdauer des Vorstandes beträgt fünf Jahre; auf jeden Fall währt sie bis zur Wahl eines neuen Vorstandes. Wiederwahl ist möglich.

Der Vorstand wird von der Generalversammlung gewählt. Der Vorstand hat bei Ausscheiden eines gewählten Mitgliedes das Recht, an seine Stelle ein anderes wählbares Mitglied zu kooptieren, wozu die nachträgliche Genehmigung in der nächstfolgenden Generalversammlung einzuholen ist.
Fällt der Vorstand ohne Selbstergänzung durch Kooptierung überhaupt oder auf unvorhersehbar lange Zeit aus, ist jeder Rechnungsprüfer verpflichtet, unverzüglich eine außerordentliche Generalversammlung zum Zwecke der Neuwahl eines Vorstandes einzuberufen. Sollten auch die
Rechnungsprüfer handlungsunfähig oder nicht vorhanden sein, hat jedes ordentliche Mitglied, das die Notsituation erkennt, unverzüglich die Bestellung eines Kurators beim zuständigen Gericht zu beantragen, der umgehend eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen hat.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle seine Mitglieder eingeladen wurden und mindestens die Hälfte von ihnen anwesend ist.

Der Vorstand entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Obmannes ausschlaggebend. Den Vorsitz im Vorstand führt der Obmann, bei Verhinderung der Stellvertreter. Ist auch dieser verhindert, obliegt der Vorsitz dem am längsten dem Verein zugehörigen Vorstandsmitglied.

Die Generalversammlung kann den gesamten Vorstand oder einzelne Mitglieder jederzeit ihres Amtes entheben. Die Enthebung tritt mit Bestellung des neuen Vorstandes bzw. Vorstandsmitgliedes in Kraft.

Die Mitglieder des Vorstandes können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt dem Vorstand bzw. bei Rücktritt des gesamten Vorstandes der Generalversammlung gegenüber erklären. Der Rücktritt wird erst mit der Wahl bzw. Kooptierung eines neuen Nachfolgers wirksam.

Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereines. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Insbesondere umfasst der Aufgabenbereich des Vorstandes folgende Agenden:

a) Erstellung des Jahresvoranschlages, Abfassung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses.

b) Vorbereitung der Generalversammlung.

c) Einberufung der ordentlichen und außerordentlichen Generalversammlung.

d) Verwaltung des Vereinsvermögens.

e) Aufnahme und Ausschluss von Vereinsmitgliedern. Die Veranlassung und Genehmigung von Fachausschüssen, die zur Unterstützung des Vorstandes gebildet werden können.

f) Vornahme notwendiger Kooptierungen.

Dem Obmann obliegen die Geschäftsführung und die Vertretung des Vereines nach außen, gegenüber Gerichten, Behörden und dritten Personen. Schriftliche Ausfertigungen des Vereines bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschrift des Obmannes, in Geldangelegenheiten des Obmannes und des Kassiers. Bis zu einem Betrag von € 2.000,- bedarf es bei Vermögenswerten Dispositionen keiner Zustimmung des Kassiers und dürfen vom Obmann alleine gezeichnet werden. Er führt den Vorsitz im Vorstand und in der Generalversammlung. Bei Gefahr im Verzug ist der Obmann berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich der Generalversammlung oder des Vorstandes fallen, unter eigener Verantwortung selbstständig Anordnungen zu treffen; diese bedürfen jedoch der nachträglichen Genehmigung durch das zuständige Vereinsorgan. Der Schriftführer verfasst alle vom Verein ausgehenden Schriften und Dokumente und besorgt die Geschäfte des Vereinsarchivs. Der Kassier besorgt die ordnungsgemäße Geldgebarung und ist darüber dem Verein verantwortlich.
Die zwei Rechnungsprüfer werden von der Generalversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt; eine Wiederwahl ist möglich. Die Rechnungsprüfer dürfen nicht dem Vorstand angehören. Den Rechnungsprüfern obliegen die laufende Geschäftskontrolle und die Überprüfung des Rechnungsabschlusses. Sie haben der Generalversammlung über das Ergebnis der Überprüfung zu berichten. Die Bestimmungen hinsichtlich der Bestellung, Enthebung und des Rücktritts der Vorstandsmitglieder gelten für die Rechnungsprüfer sinngemäß.
Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das vereinsinterne Schiedsgericht berufen. Es ist eine „Schlichtungseinrichtung“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und kein Schiedsgericht nach den §§ 577 ff ZPO. Das Schiedsgericht setzt sich aus drei ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, dass ein Streitteil dem Vorstand ein Mitglied als Schiedsrichter schriftlich namhaft macht. Über Aufforderung durch den Vorstand binnen sieben Tagen macht der andere Streitteil innerhalb von 14 Tagen seinerseits ein Mitglied des Schiedsgerichts namhaft. Nach Verständigung durch den Vorstand innerhalb von sieben Tagen wählen die namhaft gemachten Schiedsrichter binnen weiterer 14 Tage ein drittes ordentliches Mitglied zum/zur Vorsitzenden des Schiedsgerichts. Bei Stimmengleichheit entscheidet unter den Vorgeschlagenen das Los. Die Mitglieder des Schiedsgerichts dürfen keinem Organ – mit Ausnahme der Generalversammlung – angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Streitigkeit ist. Das Schiedsgericht fällt seine Entscheidung nach Gewährung beiderseitigen Gehörs bei Anwesenheit aller seiner Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit. Es entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Seine Entscheidungen sind vereinsintern endgültig.

Die freiwillige Auflösung des Vereines kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Generalversammlung und nur mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.

Bei Auflösung oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszweckes hat diese Generalversammlung – sofern ein Vereinsvermögen vorhanden ist – auch einen Abwickler zu bestellen. Dieser Abwickler hat das verbleibende Vereinsvermögen an andere wohltätigen Vereinen die einen ähnlichen Zweck verfolgen, zu übertragen, welche das Vereinsvermögen für gemeinnützige sowie mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 34 ff Bundesabgabenordnung zu verwenden hat. Diese Bestimmung gilt auch im Falle der behördlichen Auflösung.

Der letzte Vereinsvorstand hat die freiwillige Auflösung binnen vier Wochen nach Beschlussfassung der zuständigen Vereinsbehörde schriftlich anzuzeigen.

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Atheistische Geschichte

In dieser Rubrik stellen verschiedene Leute ihre atheistische Geschichte vor. Wie wurde man zum Atheisten? War man schon immer Atheist? Wie beeinflusst es das Leben heute?

Dustin Krinzer

Taufe, Erstkommunion, Firmung, Taufpate und Kirchenaustritt.

Das ist mein Werdegang in der katholischen Kirche. In meiner Kindheit war ich nie religiös. Einen guten Beitrag dazu hat die Religionslehrerin in der Volksschule mit ihrem Pferdehof geleistet. Gelangweilt habe ich damals schnell die parallelen gezogen. Religion = Langweilig. Das konnten auch die durchaus engagierten Vertretungen der Religionslehrerin nicht mehr verhindern. Jeder Schulgottesdienst war ein innerlicher Kampf für den Schlaf gegen eine nahesitzende Lehrperson, den ich aufgrund des wachsamen Auge letzterer nie gewann.

In der Neuen Mittelschule (Ja, ich war im Jahrgang der ersten Versuchskaninchen des damals neuen Schultyps) hatten wir einen sympathischen Lehrer. Religion war weiterhin fad. So haben wir in einer kleinen Gruppe das Thema immer wieder auf Wissenschaft, Politik und Geschichte gelenkt. Vielen in der Klasse hats aber trotzdem nicht interessiert. Gegen fade Schulgottesdienste hilft nur die Fantasie. (Skelettkrieger vom nahen Friedhof küren mich zu ihrem Anführer, während die Böhsen Onkelz vorne am Altar das Lied „Kirche“ spielen.)

Das ich mich damals schon gewehrt habe, Christ genannt zu werden, zeigt folgende Geschichte: Meine früheren beiden Klassenfreunde konnten sich nicht leiden. Ich hab mich also dazwischen gesetzt. Dafür hat mich der Religionslehrer gelobt, ich sei ein guter Christ. Und das empfand ich, zu meiner heutigen Überraschung, damals schon als Beleidigung.

Die Firmung hab ich wegen dem Geld gemacht. Ich habe mir damit einen Computer gekauft. Ein paar Monate später wurde ich der Taufpate meines Bruders. Ihm zuliebe natürlich. Und wer kann einem heranwachsenden Menschen besser bei religiösen Fragen bei Seite stehen, als der zukünftige Obmann der Atheisten Österreich?

Damals war der Gedanke noch weit entfernt. Mit ca. 17 Jahren hab ich geschnallt, dass Atheist als Bezeichnung am Besten passt. Ich habe mich zu der Zeit vermehrt mit Religionskritik auseinander gesetzt. Der Kirchenaustritt ist kurz darauf erfolgt. 

Skandale der katholischen Kirche und deren fehlende Aufklärungen haben aus mir einen aktivistischen Atheisten gemacht. 

Atheistische Geschichte

In dieser Rubrik stellen verschiedene Leute ihre atheistische Geschichte vor. Wie wurde man zum Atheisten? War man schon immer Atheist? Wie beeinflusst es das Leben heute?

Balázs

Ich wurde als Kind nie mit Religionen belästigt, mein Interesse an Märchen und Mythen wurde jedoch gefördert. So lernte ich schnell, Göttergeschichten richtig einzuordnen, und bildete mir meine Meinung über Menschen, die an sowas glauben.

 

Die Wirklichkeit ist so spannend, und wir erfahren jeden Tag so viel Neues darüber, dass ich nichts Erfundenes im Leben brauche. Ich habe großes Interesse an Wissenschaft und dem Weg zur richtigen Erkenntnis (der das Verwerfen von Falschem beinhaltet).

 

Zum atheistischen Aktivismus komme ich über die skeptische Community, und ich habe schnell gemerkt, wie viel Spaß mir die Diskussionen und das Schreiben von Beiträgen machen. Da ich auch beruflich viel mit Daten, Zahlen und Fakten zu tun habe, mache ich das auch im Verein und betreue die entsprechenden Seiten im Wiki.

Atheistische Geschichte

In dieser Rubrik stellen verschiedene Leute ihre atheistische Geschichte vor. Wie wurde man zum Atheisten? War man schon immer Atheist? Wie beeinflusst es das Leben heute?

Astrid

Ich war lange in der Kirche. War früher sogar Ministrantin, meinen Eltern und Großeltern und Freunde zuliebe.

 

Nach der Firmung hatte ich immer weniger Zeit Sonntags in die Kirche zu gehen und hörte mit dem ministrieren auf. Erst als ich in der Kirche NUR! stillsitzen musste, merkte ich welch ein Stuss der Pfarrer von sich gab. Ich bin früher zwar jeden Sonntag in der Kirche gewesen, aber nie, weil ich das geglaubt oder zugehört habe was die Kirche sagt.

 

Aber nur in der Kirche sitzen, empfinde ich soo langweilig. Ich bin immer weniger in die Kirche gegangen, sagte zu meiner Familie das ich lernen musste, traf mich mit Freunden etc. Ich habe mit 18 meinen Freund kennen gelernt, der ist bereits Atheist gewesen. Er hat mich überzeugt auch aus der Kirche auszutreten. Ich bin aber erst ein Jahr später ausgetreten. (Hatte bis dahin noch keinen Kirchenbeitrag zu zahlen, da ich noch die Schule besucht habe.)

 

Ich hatte Angst was meine Familie dazu sagen würde. Und vor allem wie meine Mutter darauf reagieren würde, wenn sie wüsste, dass ich aus der Kirche ausgetreten bin. Denn sie ist sehr religiös und lässt nur sehr wenige Menschen an sich ran. Ich habe Angst gehabt, dass sie durch die Info mich auch aus ihrem Umfeld ausschließt. Neija diese Befürchtung habe ich teilweise noch immer, da sie es auch jetzt noch nicht weiß.

 

Mit ihr habe ich aber einen Fortschritt erreicht. Denn wenn wir vor einer Kapelle stehen, bete ich nicht mehr laut mit ihr mit, sondern stehe einfach hinter ihr und warte bis sie fertig ist. Auch muss ich nicht mehr mit in die Kirche gehen. Ich hole sie einfach nachher mit meinem Auto ab. Dieser Vorgang ist schleichend vonstatten gegangen und somit ist es ihr nicht so aufgefallen.

 

 

Gründe warum ich Ministrantin gewesen bin:

 

  • um dort meine Freunde zu treffen.

  • Außerdem hatte ich in der Kirche (vor während und nach der Messe) auch viel Gaudi. Wir hab mit Gestik, Mimik und mit dem Finger-Alphabet kommuniziert. Ich habe selten zugehört, was der Pfarrer gesagt hat. Ich hatte meine Stichpunkte, mit denen ich wusste, was ich zu tun war. Mehr nicht.

  • Durch meine Aufgaben hatte ich immer was zu tun und nicht nur aufstehen und niedersitzen.

  • Ich habe mir damit mein eigenes Geld verdient. (Ich habe kein Taschengeld von meinen Eltern bekommen) und am Ende des Jahres wurde ausgezahlt. Da der Pfarrer uns wie seine Enkel betrachtet und uns gern gehabt hat, wurde immer aufgerundet. Somit hab ich 100€ bekommen.

  • Ich bin vor meiner Familie geflüchtet, da ich dort ohne Gemecker sein konnte. Meine Familie hat mir dadurch Aufmerksamkeit geschenkt. Ich konnte ihnen damit mal etwas recht machen und ich habe es auch ganz gut gemacht.

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