Nicht katholisch? Gar nicht gläubig? Egal! Du zahlst mit.

Facebook
Twitter
LinkedIn
Telegram
WhatsApp
0
(0)

In einem (nicht gleich kommunizierten) Beschluss hat die Regierung eine Erhöhung der staatlichen Zuschüsse an die Kirchen beschlossen. Vom Parlament soll das erst im Herbst abgesegnet werden. [1]

Die Erhöhung ist rückwirkend, es wird also für Vorjahre (!) ein zusätzlicher Millionenbetrag bezahlt.

Nicht katholisch? Gar nicht gläubig? Egal! Du zahlst mit. 1

Allein an die Katholische Kirche zahlt der Staat aus Steuergeldern für jeden Menschen in Österreich durchschnittlich 7,30 € im Jahr  auch wenn sie nicht religiös oder in einer anderen Religionsgemeinschaft sind. 

Die Zahlung setzt sich zusammen aus einem Fixbetrag (20,8 Mio. €) [1] und aus einem variablen Betrag, der dem Gehalt von 1.250 „Kirchenbediensteten unter Zugrundelegung eines Durchschnittsbezuges“ [2] entspricht. Das sind aktuell fast 45 Mio. €. [1] Diese Regelung stammt aus einer Zeit, in der die Katholische Kirche noch eine relevante Rolle im Alltag vieler Menschen in Österreich spielte. Heute ist diese Zahl veraltet, da nur mehr rund die Hälfte der Menschen irgendeinen (meist schwachen) Bezug zur Katholischen Kirche hat. Es stellt sich die Frage, wie lange der Staat noch aus allgemeinen Steuergeldern das private Hobby einer (baldigen) Minderheit mitfinanzieren soll. 

Die Begründung für diese Leistungen sind Vermögensverluste der Kirchen in der NS-Zeit. [3] Wie legitim die früheren Besitzverhältnisse waren (wir erinnern uns an die gewaltsame Rekatholisierung ganzer Landstriche), wird nicht in Frage gestellt. 

Zusätzliche Leistungen des Staates sind 140 Mio. € im Jahr durch die steuerliche Begünstigung der Kirchenbeiträge, die Bezahlung von ReligionslehrerInnen, und viele weitere mehr, die einer kritischen Überprüfung unter der Prämisse der Trennung von Kirche und Staat nicht standhalten und überproportional stark der Katholischen Kirche zugutekommen. 

Wir fordern eine Überprüfung der Sinnhaftigkeit dieser Zahlungen und einen Rückzug des Staates aus der Finanzierung von Religionsgemeinschaften. Diese sollen sich, wie andere Organisationen mit freiwilliger Mitgliedschaft auch, aus den Beiträgen ihrer Mitglieder finanzieren. 

Quellen:

[1] https://www.derstandard.at/story/2000118839994/kirchen-erhalten-mehr-geld-vom-staat 

[2] https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010025 (Da das Gesetz noch nicht geändert ist, steht im Rechtsinformationssystem des Bundes der alte Betrag.) 

[3] https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000268&FassungVom=1988-02-13 

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Es tut uns leid, dass der Beitrag für dich nicht hilfreich war!

Lasse uns diesen Beitrag verbessern!

Wie können wir diesen Beitrag verbessern?

Facebook
Twitter
LinkedIn
Telegram
WhatsApp
3 Comments
Älteste
Neueste Meist abgestimmt
Inline Feedbacks
View all comments

Eine unglaubliche Frechheit…

Gab es dazu jemals ein nennenswertes und gut aufgezogenes Volksbegehren?

Es gab das Volksbegehren „gegen Kirchenprivilegien“. Das war aber nicht gut aufgezogen und zerfiel komplett nach dem nicht erreichen der Ziele.

Jetzt Abonnieren!

Neue Artikel sofort als E-Mail erhalten!*

*Du musst deinen Eintrag bestätigen um den Newsletter zu bekommen. Schau auch im Spam Ordner nach.