FAQ zur Einschränkung von Gottesdiensten

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Dies ist ein Beitrag zur aktuellen politischen Diskussion und somit notwendigerweise unvollständig und von unseren Erfahrungen, Werten und Zielen gefärbt. Wir belegen aber alle Aussagen und Schlussfolgerungen mit Argumenten und Quellen und sind bereit, unsere Meinung zu ändern, wenn die Evidenz in eine andere Richtung zeigt. Wir stellen uns auch gerne jeder Diskussion, in der diese Grundprinzipien (Aussagen belegen, Bereitschaft, überzeugt zu werden) eingehalten werden.

Aussage

Stellungnahme

Die Religion ist ein heikler Bereich, sie kann nicht reguliert werden.

Das stimmt so nicht. Religiöse Handlungen müssen auch im Rahmen der allgemeinen Gesetze und Verordnungen bleiben. Niemand kann im Rahmen der Zeremonie jemand anderen töten, foltern, einsperren usw. Allgemeine Regelungen, die religiöse Handlungen mitregeln, sind also vollkommen normal und üblich.

Religionsfreiheit ist ein Grundrecht.

Ja. Kunstfreiheit, Freiheit der Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit auch. Diese werden aktuell in einem Rahmen reguliert, in dem sie sicher (ohne Gefahr der Übertragung von COVID-19) stattfinden können. Das Ziel ist, das Grundrecht auf Leben zu schützen. Die Maßnahme ist meistens der Verzicht auf persönliche Versammlungen. 

Religionen wurden in der Vergangenheit unterdrückt, deswegen dürfen sie jetzt nicht reguliert werden.

Kunst, Bildung, freie Meinungsäußerung, Menschen anderer Hautfarbe, anderer Herkunft oder Homosexuelle wurden früher auch unterdrückt. (Und die Verfolgung anderer Religionen ging meistens von einer herrschenden Religion aus.) Das ist kein Freifahrtschein für diese Bereiche, für sie gibt es auch keine Ausnahmen.

Besonders Nichtreligiöse („Ketzer, Heiden“) wurden brutal verfolgt. Nach dieser Logik müssten Nichtreligiöse sich treffen dürfen, während Religiöse daheim bleiben müssten.

In einer aufgeklärten demokratischen Gesellschaft ist das Wissen über die Geschichte wichtig, kann aber nicht das Totschlagargument für die Bevorzugung einzelner Gruppen für immer sein.

Das Untersagen der Gottesdienste ist ein Eingriff in die Religionsfreiheit.

Das wäre sogar argumentierbar (es gibt Religionen, die ohne Gottesdienste auskommen). Die Forderung ist aber nicht, Gottesdienste zu untersagen. Vielmehr sollen die Regeln für Veranstaltungen, die im aktuellen Lockdown für alle anderen Bereiche gelten, ohne Ausnahme auch auf Gottesdienste angewendet werden. Sprich, der Gottesdienst kann mit den notwendigen AkteurInnen stattfinden, nur das Publikum muss von zu Hause aus mitschauen. Das ist eine sehr vernünftige Regulierungsalternative, und sie kommt ohne Sonderregelungen für Religion aus.

Religion hilft den Menschen in dieser schwierigen Zeit.

Das darf sie auch. Aber warum sollte dabei persönliche Anwesenheit erforderlich sein? Anderen Menschen würden gemeinschaftliche Aktivitäten in dieser schwierigen Zeit auch sehr gut tun. Aber genau das fördert das Infektionsrisiko. Religiöse Handlungen und Orte schützen nicht vor einer Ansteckung. Außerdem befinden sich gerade in Kirchen vermehrt Menschen der Risikogruppe. Wie passt das zur „Hilfe in schwierigen Zeiten“? 

Die Hilfe für die TeilnehmerInnen muss in dieser Situation außerdem mit den Konsequenzen für Nichtbeteiligte gegenübergestellt werden. Wer sich im Gottesdienst oder bei der Anfahrt ansteckt, kann mehrere andere Menschen anstecken und damit zur Verbreitung beitragen, was die Krise verlängert. 

Gottesdienste wurden noch nie untersagt.

Doch, genau in Epidemien. Vatikan im 17. Jhdt., Habsburgerreich im 18. Jhdt.

Unsere Zeremonie ist nur mit Präsenz möglich, weil … (Brot nur am Altar gewandelt wird usw.)

Diese Dinge glaubt nicht mal die Hälfte der religiösen Menschen heute. Es gibt keinerlei Belege für diese Behauptungen. Letztendlich müssen solche selbst erfundenen Probleme innerhalb der Religionsgemeinschaft gelöst werden.

Viele sich als christlich bezeichnende Gemeinden haben ohne Probleme auf Online-Übertragungen umgestellt. Die katholische Kirche hat sogar auf das öffentlich-rechtliche Fernsehen Zugriff. Distanz-Gottesdienste sind also möglich, Einwände dagegen rein subjektiv und nur für diejenigen wahr, die an sie glauben.

Die Kirche hat ein Präventionskonzept!

Das haben auch Sportvereine, Restaurants und Theater. Trotzdem werden sie jetzt in der kritischen Phase reguliert und effektiv geschlossen.

Sinn des Lockdowns ist, die verbliebenen Gelegenheiten, bei denen sich Menschen ohne absolute Notwendigkeit getroffen haben, vorübergehend auszusetzen. 

Unsere Mitglieder sind alt/bildungsfern/ohne Zugang zu modernen Medien …

Das gilt für viele Bereiche. Jene, die wollten, haben im oder nach dem ersten Lockdown das Erreichen dieser Menschen organisiert. Mittlerweile hatten alle ein halbes Jahr Zeit dafür. 

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist gesetzlich verpflichtet, auf Kosten aller Gebührenzahler Inhalte einzelner Religionsgemeinschaften auszustrahlen, und tut das auch. Andere Religionsgemeinschaften haben die Möglichkeit, sich bei privaten Sendern einzukaufen, wenn es unbedingt notwendig ist. Die Verbreitung von Smartphones für den Empfang von Online-Übertragungen ist groß, und es wäre in einem halben Jahr möglich gewesen, für die wenigen Verbliebenen die Ausstattung zu organisieren.

Die Weigerung, moderne Medien zu nutzen, kann nicht bewirken, dass Ausnahmen für persönliche Treffen gemacht werden. Jeder, der Fernseher und Radio bedienen kann, kann an einem Gottesdienst aus der Ferne teilnehmen.

Gott schützt die TeilnehmerInnen der religiösen Handlungen.

Dafür gibt es keinerlei Evidenz. Dagegen eine Menge. (Quellen:  ChristenJudenMoslems)

Die Ausnahmebestimmungen sind rechtlich gedeckt und kein Privileg für Kirchen und Religionen.

Rechtlich gedeckt ja. Privileg schon: eine sachlich nicht gerechtfertigte Sonderbehandlung gesellschaftlicher Gruppen, mit plausiblen Argumenten, warum sie für die Gesellschaft schädlich ist (Gefahr weiterer Ansteckungen).

Die Verfassung garantiert die Trennung zwischen den Religionsgemeinschaften und dem Staat.

Genau deswegen sollten Verordnungen keine Ausnahmebestimmungen für religiöse Veranstaltungen beinhalten. Eine Veranstaltung ist eine Veranstaltung. Das Durchführen der Messe ist die berufliche Aufgabe des Priesters. Der Besuch derselben durch Gläubige ist deren freie Entscheidung und findet in ihrer Freizeit statt.

Auch Universitäten genießen eine weitgehende Autonomie. Das Halten einer Vorlesung an der Uni ist die berufliche Aufgabe der Lehrenden. Den Studierenden wird das persönliche Erscheinen untersagt. Also wurde ein zwar nicht so gutes, aber den Umständen entsprechendes Mittel gewählt, damit sie ihre Interessen entsprechend wahrnehmen können.

Die Kirchen mußten ihre Praxis auch in normalen Zeiten an die Gesetze anpassen: Z. B. bei der Einführung der DSGVO. Sie tun gerne so, als hätten sie ein Parallelrecht, aber dieses kann nichts anders regeln als die allgemeinen Gesetze und Verordnungen. Diese Vorschriften betrafen sogar die Kirchen direkt; eine Einschränkung des Besuchs der religiösen Veranstaltungen trifft jene Privatpersonen, die auch von den anderen Verordnungen erfasst sind. 

Die Begrenzung von Veranstaltungen jeder Art trifft Gläubige wie Ungläubige in gleicher Weise. Das Verbot religiöser Veranstaltungen hingegen träfe ausschließlich religiöse Menschen.

Niemand fordert ein Verbot religiöser Veranstaltungen. Die Erlaubnis, für diesen speziellen Zweck durch die Stadt oder Dorf zu reisen und dann mit anderen Menschen an einer Veranstaltung in einem geschlossenen Raum teilzunehmen, wird kritisiert. Unser Vorschlag, im Interesse der Gesundheit vieler Menschen, ist die Abhaltung der Gottesdienste und die Übertragung in die Haushalte der Interessierten über moderne Medien. (Idealerweise nicht auf Kosten der Allgemeinheit, wie im ORF, der aktuell einzelne Religionsgemeinschaften bevorzugt behandelt.)

Das Argument der speziellen Diskriminierung religiöser Menschen führt sich selbst ad absurdum, wenn z. B. „religiöse Veranstaltungen“ durch „Opernaufführungen“ und „religiöse Menschen“ durch „Opernliebhaber“ ersetzt wird. Im Gegenteil: Nicht religiöse Menschen (bzw. die große Mehrheit, die nicht mehr in die Kirche geht) sind positiv betroffen, wenn Präsenzgottesdienste ausgesetzt werden. Diese Maßnahme ist ausgewogen und durchführbar, und wird allen anderen gesellschaftlichen Gruppen (Sportfans, Kulturinteressierten, …) vorgeschrieben, um eine zeitlich begrenzte spezielle Situation im Sinne der Gesellschaft besser zu machen.

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