Immer wieder müssen säkulare Ideen gegen die gewaltige Medienmacht der katholischen Kirche antreten. Verschiedene Printhäuser schreiben fast d’accord einen Schwall an Artikeln gegen die kleinen Initiativen. Die Pro–und–Contra Gegenüberstellungen gewichten kirchliche Positionen stärker. Man erkennt auch an der Qualität der Artikel eine bestimmte Bevorzugung. Doch warum ist das so? Es folgt ein kleiner Exkurs in die katholische Medienwelt.
Die katholische Kirche zieht ihre Fäden in der Medienwelt hauptsächlich über den katholischen Medienverein Privatstiftung und über die Erzdiözese St. Pölten. Es streckt sich über bekannte Tageszeitungen tief in die wöchentlichen Regionalzeitungen hinein. Die Styria Media Group gehört als Aktiengesellschaft zu 98,33 % dem katholischen Medienverein Privatstiftung und zu 1,67 % dem katholischen Medienverein.
Der Zweck der Stiftung und des Vereins sind unter anderem:
Die Stiftung fördert aus ihren Erträgen christliche Medienarbeit, insbesondere die Bildung von Medienfachleuten, die Herstellung und Verbreitung von Medienwerken aller Art, die dem Geist der katholischen Kirche und ihrer Lehre, dem Dialog zwischen Glaube und Wissenschaft, der ökumenischen und interreligiösen Begegnung, der katholischen Soziallehre, dem Schutz der Menschenwürde und den Grundsätzen von Demokratie und Völkerverständigung dienen.
Zur Styria Media Group gehören unter anderem die “Kleine Zeitung”, “die Presse”, auflagenstarke Zeitungen in Kroatien und Slowenien und Magazine wie tele, Wienerin und miss. Regionalzeitungen wie “der Grazer”, “die Woche” sowie verschiedene Bezirksblätter gehören zu “Regional Medien Austria”, an dem die Styria Media Group zu 50% beteiligt ist. Die anderen 50% gehören der Familie Moser, Mehrheitseigentümerin der Moser Holding, welche die Tiroler Tageszeitung und OÖ Rundschau besitzt.
Die NÖN und BVZ (Burgenländische Volkszeitung) gehört der Niederösterreichischen Pressehaus Druck- und Verlagsgesellschaft m.b.H. Die Anteile an der Gesellschaft teilt sich wie folgt auf: Es befindet sich zu 54 Prozent im Eigentum des r.k. Bistums St. Pölten, zu 26 Prozent im Eigentum des Pressvereins der Diözese St. Pölten und zu 20 Prozent im Eigentum der Raiffeisen-Holding NÖ-Wien.
https://noep.at/unternehmen/unternehmen-das-niederoesterreichische-pressehaus-noep-at-9355243
Es gibt ebenso eine Kooperation zwischen dem Niederösterreichischem Pressehaus und Media Print (Kurier, Krone). Beide haben Anteile an “Niederösterreichisches Pressehaus Gratismedien” (70% zu 30%)
Die Raiffeisenbank hat etwas mehr als 50% Anteil am Kurier. Wie uns allen bekannt ist, ist die Raiffeisenbank eng mit der ÖVP verbunden, welche wiederum mit der katholischen Kirche verbunden ist.
Wie wir sehen, sind fast alle Zeitungen irgendwie mit der katholischen Kirche Verbunden. Sei es als direkter Besitz oder als Kooperationen mit anderen Verlagshäusern.
Wie viele Menschen erreichen diese Zeitungen?
Täglich:
Kleine Zeitung 765.000
Presse 306.000
Wöchentlich:
bz-Wiener Bezirkszeitung: 676.571
Bezirksblätter Burgenland: 121.291
Bezirksblätter Niederösterreich: 707.072
Bezirksblätter Salzburg: 212.817
Bezirksblätter Tirol: 276.548
meine WOCHE Kärnten: 230.995
meine WOCHE Steiermark: 504.966
Bezirksrundschau Oberösterreich: 565.491
RZ-Medien Vorarlberg: 139.456
RMA gesamt: 3.435.207
NÖN: 470.000 Leser
BVZ: 111.000
https://www.meinbezirk.at/c-wirtschaft/regionalmedien-austria-rma-mit-hoechster-printauflage_a1839383
http://www.media-analyse.at/table/3459
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Aber wenigstens der aus GIS-Gebühren finanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk ist unabhängig, oder?
Für den ORF gehört Religionsberichterstattung zum Kernauftrag, „und das halte ich für sehr wichtig“, sagt Sandra Szabo, Moderatorin des Religionsmagazins “Orientierung”. Sie ist Absolventin der Katholischen Medien Akademie (nur echt mit Deppenleerzeichen), schreibt Kathpress. Und obwohl den christlichen Kirchen die Mitglieder in Scharen davonlaufen, und der Anteil der Konfessionsfreien ständig wächst, meint sie: „Wir erleben gerade Zeiten, in denen Religionsjournalismus immer wichtiger wird.“
Sie hat das Gesetz fast richtig verstanden. Paragraph 4 des ORF-Gesetzes beinhaltet, dass der ORF für die “angemessene Berücksichtigung der Bedeutung der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften” zu sorgen hat. Wohlgemerkt, nicht ihre Inhalte transportieren oder sie fördern muss. Es gibt jedoch den klaren Auftrag, Wissenschaft zu vermitteln und zu fördern (§ 4 (1) 5.). Ob für Religion deswegen eine “Hauptabteilung” notwendig ist, und warum Religion und Wissenschaft zeitweise eine Abteilung waren, wissen wohl nur die Verantwortlichen.
In den Publikumsrat des ORF werden auch gesetzlich je ein Vertreter der römisch-katholischen und der evangelischen Kirche entsendet (ORF-Gesetz, § 28 (3)). JournalistInnen berichten von internen Weisungen, “kirchenfreundlich zu berichten und Österreich als „katholisches Land“ nicht infrage zu stellen”. Hier sehen wir wieder die Trennung von Kirche und Staat(snahen Rundfunk) in Aktion.
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