Ethik Gesetzesentwurf: Kirchenvertreter als Ethiklehrer
Sollen Kirchenvertreter in österreichischen Schulen die moralische Erziehung konfessionsloser Kinder übernehmen?
Wenn du diese Frage mit einem klaren „Ja“ beantwortest, dann könntest du bald das Gesetz auf deiner Seite haben.
Vielleicht wünschst du dir aber auch eine Entflechtung von Kirche und Staat.
Vielleicht möchtest du eine veraltete, dogmatische Morallehre durch kritisches, ethisches Denken ersetzen oder zumindest ergänzen. Vielleicht befürchtest du hier einen Eingriff in das Menschenrecht auf Religionsfreiheit. Vielleicht erfüllt dich dieser Gedanke aber auch aus ganz anderen Gründen mit Unbehagen. Die Liste an guten Gründen, einen solchen Vorschlag abzulehnen, kann man noch lange fortsetzen – doch darum geht es hier nicht.
Leider ist der oben genannte Vorschlag nicht aus der Luft gegriffen oder bloß Gegenstand theoretischer Überlegungen.
Ein Gesetz mit Sprengkraft
Der Gesetzesentwurf zur Einführung des Ethikunterrichts umfasst nur zwei Seiten und doch besitzt er in zweierlei Hinsicht einiges an Sprengkraft. Einerseits durch die geplanten Änderungen, anderseits durch fehlende Schutzbestimmungen. Einen Teil des Entwurfs haben wir bereits analysiert.
Beginnen wir mit dem positiven Teil: Mit dem Schuljahr 2021/22 soll flächendeckend der Ethikunterricht ab der neunten Schulstufe eingeführt werden. Grundsätzlich ein begrüßenswertes Vorhaben, doch anscheinend hat sich die Regierung sehr ins Zeug gelegt, um einen solchen Fortschritt ins Gegenteil zu verkehren.
Als Erstes sticht ins Auge, dass der Ethikunterricht lediglich als Ersatzgegenstand für den Religionsunterricht konzipiert ist. Nicht die Befähigung zum eigenständigen ethischen Denken steht im Vordergrund, sondern den Schülern soll eine moralische Schulung analog zum Religionsunterricht verpasst werden. Dies geht klar aus den erläuternden Bemerkungen zum Gesetzesentwurf hervor.
Entsprechend ist es auch um die Ausbildung zum Ethiklehrer bestellt. Religionslehrer werden im großen Stil zu Ethiklehrern. Die Kirchliche Pädagogische Hochschule Wien/Krems bietet einen entsprechenden Lehrgang an, ebenso wie einige andere konfessionell ausgerichtete Bildungsanstalten.
An den Universitäten Wien und Graz gibt es darüber hinaus entsprechende Masterstudienlehrgänge, die Religionslehrern offenstehen. In Graz übrigens als interdisziplinäres Studium mit maßgeblicher Beteiligung der Katholisch-Theologischen Fakultät.
Ethiklehrer in der Zwickmühle
Natürlich ist es legitim, dass sich Religionslehrer zu Ethiklehrern weiterbilden. Bildung erweitert nicht nur die Fähigkeiten, sondern auch den Horizont.
Das Problem entsteht dann, wenn eine Lehrkraft sowohl als Religionslehrer als auch als Ethiklehrer aktiv ist.
Wie kann man von einem Menschen erwarten, dass er in der einen Klasse den kritisch-rationalen Zugang der Ethik vertritt, um in der darauffolgenden Stunde den dogmatisch-wertenden Ansatz der religiösen Morallehre zu vertreten?
Wie sieht es aus, wenn Lehrer ihre Klassen aus organisatorischen Gründen abgeben müssen und im darauffolgenden Jahr neu zugeteilt werden?
Plötzlich finden sich Ethiklehrer vor derselben Klasse als Religionslehrer wieder und umgekehrt. Will die Lehrkraft weiterhin als glaubwürdig gelten, wird sie einen der beiden konkurrierenden Zugänge aufgeben müssen.
Missionierung durch die Hintertür
Noch schlimmer wird es, wenn es zum kooperativen Unterricht kommt. Das heißt, wenn Religion und Ethik teilweise oder vollständig gemeinsam unterrichtet werden. Hier stehen dann zwei Lehrkräfte in der Klasse. Eine, die gerade Religion unterrichtet, während die zweite den Ethikunterricht leitet. Ist der Ethiklehrer auch Religionslehrer, dann steckt er plötzlich in einem enormen Dilemma. Schließt er sich inhaltlich der Religionslehre an, hat er seine Glaubwürdigkeit im Ethikunterricht verspielt. Besteht er auf den kritisch-rationalen Zugang, muss die Lehrkraft damit rechnen, dass ihre Kirche oder Religionsgesellschaft sie nicht mehr als ausreichend integer ansieht, um die religiöse Lehre zu vertreten.
Ohne die Ermächtigung durch die Kirche/Religionsgesellschaft darf kein Religionslehrer als solcher unterrichten.
Das ist klar im Religionsunterrichtsgesetz §4 (2) festgelegt.
Die Lehrkraft riskiert also, diese Ermächtigung zu verlieren und kann dann nur mehr als Ethiklehrer, aber nicht als Religionslehrer tätig sein. Damit behält sie zwar ihre Integrität, riskiert aber einen wesentlichen Teil ihres Einkommens. Lehrkräfte, die sich hier nämlich auf die Seite der Religion schlagen, behalten ihre Ermächtigung und konkurrieren mit den reinen Ethiklehrern um die Ethikstunden. Die Religionslehrkräfte gelten als Vertreter der Kirchen/Religionsgesellschaften an den Schulen und werden auch als solche in den Erläuterungen zum Gesetzesvorschlag benannt.
Zwei Tätigkeiten, die einen solchen Interessenskonflikt mit sich bringen, gelten andernorts als unvereinbar. Vergleichen ließe sich das höchstens mit einem Parteifunktionär, der politische Bildung unterrichtet.
Stell dir mal vor, welche Welle der öffentlichen Empörung einem Minister entgegenschwappen würde, der so etwas zuließe?
Kein Wunder, dass die Bischofskonferenz diesen Gesetzesentwurf über allen Maßen lobt. Endlich bekommt sie wieder Einfluss auf die „verlorenen Schafe“, die sich aus der Umklammerung der Kirche gelöst haben. Der Gesetzesentwurf spiegelt die Wünsche der Bischofskonferenz nicht ohne Grund wider. Mehr als 10 Jahre intensive Lobbyarbeit bis hin zur „Unterstützung“ bei der Konzeptentwicklung haben deutliche Spuren hinterlassen.
Auswirkungen bis in die Volksschulen
Auch in anderen Schulstufen, in denen es keinen Ethikunterricht gibt, soll sich einiges ändern.
Bisher gab es die Möglichkeit, als konfessionsloser Schüler den Religionsunterricht als Freifach zu besuchen, ohne den Schulerfolg zu gefährden. Konfessionslose Kinder konnten so Einblicke in die jeweilige Religion gewinnen, hatten aber im Konfliktfall keine schlechte Bewertung zu befürchten, weil im Zeugnis nur ein „Teilgenommen“ stand.
Diese Möglichkeit entfällt nun: Wer den Religionsunterricht besucht, erhält eine Note, die auch in den Schulerfolg einbezogen wird. Wie soll da eine neugierige und kritische Auseinandersetzung mit der Religion möglich bleiben?
Wenn dieses Gesetz beschlossen wird – und davon müssen wir aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Nationalrat ausgehen – dann wird dieses Szenario Realität.
Unsere erste Analyse zum Gesetzesentwurf:
Ethik Gesetzesentwurf: Faßmann macht Religionsunterricht zum Pflichtfach
Du willst etwas unternehmen? Bitte nimm dir kurz Zeit, dieses Ethik-Volksbegehren zu unterschreiben: https://www.ethikfueralle.at/
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